Das Wichtigste auf einen Blick
- Die staatliche E-Auto-Förderung gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
- Gefördert werden reine Elektroautos (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender.
- Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und ist einkommens- und familienabhängig.
- Die Zuschusshöhe liegt je nach Fahrzeugtyp und Einkommen zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
- Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro, mit Kindern bei maximal 90.000 Euro (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen).
- Die E-Auto-Förderung gilt für den Autokauf und fürs Leasing.
- Der Antrag soll ab Mai 2026 über ein zentrales Online-Portal möglich sein und kann rückwirkend bis zu 12 Monate nach Erstzulassung gestellt werden.
Tipp: Ganz schön viele Infos? Unser Rechner zeigt Dir schnell Deinen möglichen Förderbetrag.






