Das neue Förderprogramm steht fest. Der Bund stellt dafür insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können bis 2029 rund 800.000 Haushalte beim Kauf oder Leasing eines E-Autos finanziell unterstützt werden.
Für wen ist die neue Förderung gedacht?
- Nur für Privatpersonen, nicht für Unternehmen
- Die Förderung gilt für den Kauf oder das Leasing eines Neufahrzeugs, das in Deutschland erstmalig zugelassen wird.
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen
Einkommensgrenzen:
- Grundsätzlich förderfähig bis 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- Pro Kind erhöht sich die förderfähige Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro
- Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 90.000 Euro (zwei Kinder)
Zum Vergleich:
80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen entsprechen in etwa
- rund 4.800 Euro netto im Monat bei Ledigen
- rund 5.400 Euro netto im Monat bei Paaren (je nach Steuerklasse und Abzügen)
Höhe der neuen E-Auto-Förderung
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Fahrzeugtyp und vom Einkommen des Haushalts ab.
Reine Elektroautos (BEV)
- 3.000 Euro Basisförderung
- Zusätzlich 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro Kinderbonus
- 1.000 Euro extra bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 60.000 Euro
- Bis zu 2.000 Euro extra bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 45.000 Euro
- Je nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl sind so insgesamt bis zu 6.000 Euro möglich
Plug-in-Hybride & Range Extender (REX)
Für Fahrzeuge, die nicht rein elektrisch fahren, fällt die Förderung niedriger aus.
- 1.500 Euro Basisförderung
- Voraussetzung sind max. 60 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
- Je nach Einkommen und Kinderzahl sind zusätzlich bis zu 2.000 Euro Einkommenszuschlag und bis zu 1.000 Euro Kinderbonus möglich
Wichtig: Ab dem 1. Juli 2027 soll geprüft werden, ob strengere Vorgaben gelten, die stärker am realen CO2-Ausstoß im Alltag ausgerichtet sind.