Mit der 0,5-Prozent-Regelung kannst Du ordentlich Steuern sparen, wenn Dein Firmen-Elektroauto oder Plug-in-Hybrid auch privat genutzt wird. Statt wie üblich 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, werden bei reinen Elektroautos und Plug-in-Hybriden nur 0,5 Prozent angesetzt. Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro gilt sogar die 0,25-Prozent-Regelung, bei der ein Viertel des halben Listenpreises als Bemessungsgrundlage dient.
Neben der Privatnutzung des Firmenwagens wird auch der Arbeitsweg versteuert. Für klassische Dienstwagen werden hier 0,03 Prozent pro Kilometer angesetzt – bei E-Autos dagegen nur 0,015 Prozent und bei Plug-in-Hybriden 0,015 oder 0,0075 Prozent pro Kilometer, abhängig von der Umweltleistung. Auf diesem Weg schonen E-Autos und Plug-in-Hybride nicht nur die Umwelt, sondern auch Deinen Geldbeutel!
Was wird für die Anwendung der 0,5-Prozent-Regel benötigt?
Damit Du die 0,5-Prozent-Regel für Deinen Firmenwagen nutzen kannst, muss dieser einige Kriterien erfüllen. Die Regelung gilt nämlich nur für reine Elektroautos und für Plug-in-Hybride, die bestimmte Umweltanforderungen erfüllen: entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer.
Für wen lohnt sich das Fahrtenbuch als Alternative zur 0,5-Prozent-Regel?
Anstatt die pauschale 0,5-Prozent-Regelung zu nutzen, kannst Du Dich auch für ein Fahrtenbuch entscheiden. In diesem Fall notierst Du jede Fahrt, ob geschäftlich oder privat, und hältst die Kilometer detailliert fest. Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem dann, wenn Du den Firmenwagen nur selten für private Zwecke nutzt. So versteuerst Du nur die tatsächliche Privatnutzung – und das kann oft günstiger sein als die Pauschalregel.
Du zahlst den Ladestrom selbst? So sparst Du bei der Steuer.
Zahlst Du den Ladestrom für Deinen E-Firmenwagen selbst, kannst Du diese Kosten vom geldwerten Vorteil abziehen – aber nur, wenn Dein Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Auch hier kann Dir ein Fahrtenbuch helfen, weil es alle Fahrten und Ausgaben genau festhält. So hast Du jederzeit den Überblick über Deine Ausgaben und kannst sicherstellen, dass Du steuerlich nichts liegen lässt!
Apropos Ladestrom: Was ist, wenn ich den E-Firmenwagen zuhause auflade?
Wenn Du Deinen „Firmen-Stromer“ daheim auflädst, hast Du verschiedene Möglichkeiten, die Ladekosten korrekt abzurechnen. Hier die Optionen:
Separate Wallbox mit Stromzähler: Eine eigene Wallbox mit separatem Zähler erlaubt eine genaue Abrechnung der geladenen Kilowattstunden. Wichtig: Diese Wallbox darf ausschließlich für den Dienstwagen genutzt werden.
Wallbox mit Zugangskontrolle: Manche Wallboxen haben eine Zugangskontrolle per RFID-Chip. So lassen sich die Ladekosten für den Firmenwagen von anderen Ladevorgängen trennen.
Zwischenzähler für präzise Messungen: Ein Zwischenzähler, der zwischen Hauptzähler und Wallbox geschaltet wird, zeigt genau, wie viel Strom in Deinen Dienstwagen fließt.
Steuerfreie Pauschale: Die simpelste Lösung! Dein Arbeitgeber zahlt eine monatliche Pauschale für die Ladekosten. Wenn Du eine Lademöglichkeit oder Ladekarte vom Arbeitgeber hast, sind 30 Euro monatlich für Elektroautos und 15 Euro für Plug-in-Hybride steuerfrei. Falls Du zuhause ohne Arbeitgeber-Lademöglichkeit lädst, sind bis zu 70 Euro für E-Autos und 35 Euro für Plug-ins steuerfrei.