Jeden Monat wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises Deines Firmenwagens als zusätzliches Einkommen versteuert. Für Deinen Arbeitsweg kommen nochmal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfacher Strecke dazu. Berechnungsgrundlage ist immer der Bruttolistenpreis des Neuwagens – Rabatte oder Sonderausstattungen ändern daran nichts. Auch wenn Du einen Gebrauchtwagen als Firmenauto nutzt, bleibt die Berechnungsgrundlage der Neupreis.
Als Alternative zur 1-Prozent-Methode kannst Du auch ein Fahrtenbuch führen
Hier dokumentierst Du jeden Kilometer, den Du geschäftlich und privat fährst. Ein Fahrtenbuch kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Du den Firmenwagen wenig privat nutzt. So wird nur die tatsächliche Privatnutzung versteuert, was oft weniger kostet als die pauschale 1-Prozent-Regel.
Ab wann und wie lange gilt die 1-Prozent-Regel für Firmenwagen?
Die 1-Prozent-Regelung kommt ins Spiel, sobald Dein Arbeitgeber Dir erlaubt, das Firmenauto auch privat zu nutzen und Du kein Fahrtenbuch führst. Hast Du Dich einmal für diese Methode entschieden, gilt sie in der Regel für das ganze Steuerjahr. Um zur Fahrtenbuchmethode zu wechseln, musst Du normalerweise bis zum nächsten Jahr oder einen Fahrzeugwechsel abwarten. Im Prinzip kannst Du die 1-Prozent-Regel für Firmenwagen unbegrenzt nutzen – nur bei Änderungen im Steuerrecht könnten für bestimmte Fahrzeuge wie Elektroautos neue Sonderregeln entstehen.
Kann ich Steuern sparen, obwohl mein Gehalt durch den geldwerten Vorteil steigt?
Ja, es gibt ein paar Tricks, wie Du bei der 1-Prozent-Regelung Steuern sparen kannst:
- Weniger Arbeitstage, weniger Steuern: Nutzt Du den Dienstwagen an weniger als 15 Tagen im Monat für den Arbeitsweg, kannst Du statt der üblichen 0,03 Prozent nur 0,002 Prozent pro Kilometer versteuern. Dafür braucht das Finanzamt einen Nachweis über die tatsächlichen Arbeitstage.
Tipp: Viele Arbeitgeber setzen pauschal 0,03 Prozent an – in der Steuererklärung kannst Du aber eine Rückerstattung beantragen, wenn Du weniger oft fährst.
- Eigene Kostenübernahme reduziert den geldwerten Vorteil: Wenn Du einen Teil der Fahrzeugkosten selbst zahlst, etwa eine Zuzahlung zur Leasingrate oder die Tankkosten, wird der geldwerte Vorteil geringer. So zahlst Du weniger Steuern, weil Deine eigenen Ausgaben angerechnet werden.
Wo muss ich die 1-Prozent-Regelung für Firmenwagen in der Steuererklärung eintragen?
Als Angestellte:r musst Du Dich darum nicht kümmern, da Dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil direkt über die Lohnabrechnung abführt. Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in gehört der geldwerte Vorteil für die private Nutzung Deines Firmenwagens in Deine Gewinnermittlung – etwa in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der Gewinn-und-Verlustrechnung innerhalb der Steuererklärung.