Elektromobilität: Das klingt nach Zukunft, nach leisem, sauberem Autofahren und einem Hauch von High-Tech – aber irgendwie auch teuer. Gab es nicht mal einen staatlichen Zuschuss für den Kauf oder das Leasing von E-Autos? Ja, den gab es. Doch die Bundesregierung hat sowohl den Umweltbonus als auch die Innovationsprämie zum 18. Dezember 2023 einstellen müssen. Aber nicht den Kopf hängen lassen: Wenn Du auf den spacigen Sound, das innovative Design und die Schadstoffarmut von E-Autos stehst, dann lass uns schauen, was mit Umweltbonus und Innovationsprämie eigentlich passiert ist und welche finanziellen Vorteile E-Autos trotzdem noch für Dich haben.
Elektromobilität ist die Lösung für eine umweltfreundliche Zukunft – ganz ohne Auspuffgestank und schädliche CO2-Emissionen. Deshalb wurde 2016 der Umweltbonus von der Bundesregierung und der Autoindustrie eingeführt, um die Zielmarke von einer Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zu erreichen. Der Kauf von Elektroautos und anderen emissionsarmen Fahrzeugen, wie Plug-in-Hybridfahrzeugen, sollte so stärker vorangetrieben werden.
2020 wurde dann die Innovationsprämie als zusätzliche Aufstockung des staatlichen Anteils am Umweltbonus ins Leben gerufen, um die Elektromobilität noch mehr ins Rollen zu bringen. Gedacht war die Innovationsprämie als ein echter finanzieller Anreiz, um noch mehr Menschen den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos zu ermöglichen. Das hat auch geklappt: Bis zur Abschaffung des Umweltbonus und der Innovationsprämie zum 18. Dezember 2023 wurden insgesamt rund 2,1 Millionen Fahrzeuge gefördert.
Der Umweltbonus und die Innovationsprämie konnten von einer breiten Zielgruppe in Anspruch genommen werden: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, eingetragene Vereine und kommunale Einrichtungen profitierten von der Förderung. Voraussetzung war, dass das Fahrzeug auf der Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stand und einen Netto-Listenpreis von maximal 65.000 Euro für das Basismodell hatte. Der Kauf bzw. das Leasing des Fahrzeuges musste außerdem am oder nach dem 18. Mai 2016 erfolgen. Gefördert wurden Fahrzeuge bei ihrer Erstzulassung, später wurde auch die Zulassung junger gebrauchter E-Autos bezuschusst. Außerdem mussten die Autos zunächst für mindestens sechs Monate, dann für mindestens 12 bis 24 Monate auf die Antragsteller:innen zugelassen sein (Haltedauer). Ab 2023 wurden neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge ohne lokalen CO2-Emissionsausstoß begünstigt. Für Plug-In-Hybridfahrzeuge gab es keine Förderung mehr.
Hier findest Du unsere Angebote von gebrauchten Elektroautos:
Die Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie variierte je nach Fahrzeugtyp, Netto-Listenpreis und Halte- bzw. Leasingdauer und wurde als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis zu 40.000 Euro konnte der Zuschuss bis zu 4.500 Euro ausmachen. Für Autos mit einem Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro galt eine Prämienhöhe bis zu 3.000 Euro. Ab dem 1. September 2023 wurde die Förderung jedoch auf Privatkund:innen beschränkt, während Gewerbekund:innen keine Zuschüsse mehr erhielten. Ab dem 18. Dezember 2023 endete die Förderung auch für Privatkund:innen vollständig.
Um den Umweltbonus und die Innovationsprämie zu erhalten, mussten Interessierte online einen Antrag beim BAFA stellen. Nach dem Abschluss des Kauf- bzw. Leasingvertrags und der Zulassung des Fahrzeugs hatten die Antragsteller:innen dafür ein ganzes Jahr lang Zeit. Für „junge gebrauchte“ E-Autos gab es zusätzliche Bedingungen: Das Fahrzeug durfte nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein und musste eine Laufleistung von weniger als 15.000 Kilometern aufweisen. Zudem durfte für das Fahrzeug noch kein Umweltbonus beantragt worden sein.
Diese finanziellen Vorteile bieten Dir E-Autos heute:
Auch wenn die Innovationsprämie und der Umweltbonus Geschichte sind, gibt es noch so einige finanzielle Vorteile, die Dir den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos versüßen können. Hier ein Überblick für Dich:
Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Dieser steuerliche Vorteil macht den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos für Dich auch ohne Umweltbonus weiterhin attraktiv. Für Gewerbekund:innen gibt es zudem eine Reduzierung der sogenannten 1-Prozent-Regelung: Bei vollelektrischen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro werden lediglich 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert. Für teurere Elektrofahrzeuge gilt eine 0,5-Prozent-Regelung.
Mit einem E-Auto kannst Du auch Geld verdienen, denn seit 2022 haben Elektroauto-Besitzer:innen die Möglichkeit, jedes Jahr von der THG-Quote zu profitieren. Dieses Umweltinstrument belohnt die Reduktion von Treibhausgasen, indem sie Dir gutgeschrieben und als Zertifikat verkauft werden kann. Um das Zertifikat zu erhalten, musst Du Deine Daten und eine Kopie Deines Fahrzeugscheins bei einem Anbieter einreichen, der dann das Zertifikat beim Umweltbundesamt prüft und ausstellen lässt. Die Zertifikate werden meist an Mineralölkonzerne verkauft. Aktuell kannst Du mit einem jährlichen Bonus von rund 100 Euro rechnen.
Auch am Arbeitsplatz kannst Du von Deinem E-Auto profitieren. Wenn Dein Arbeitgeber zum Beispiel Ladestationen für Elektroautos zur Verfügung stellt, kannst Du Dein Auto dort kostenlos aufladen – und das sogar steuerfrei! Wenn Du ein E-Auto als Firmenwagen fährst, aber Dein Arbeitgeber keine Lademöglichkeiten vor Ort hat, bekommst Du einen monatlichen Pauschalbetrag von bis zu 70 Euro für Elektroautos oder 35 Euro für Plug-in-Hybride. So wird das Pendeln gleich noch ein bisschen angenehmer.