Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Du auch privat nutzen darfst, wird das steuerlich als geldwerter Vorteil betrachtet – das Unternehmen übernimmt schließlich die Fahrzeugkosten, die Du sonst selbst tragen müsstest. Und das wird mit der sogenannten 1-Prozent-Regelung versteuert: Das heißt, jeden Monat wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Autos zu Deinem Gehalt hinzugerechnet. Dadurch steigt Dein Bruttogehalt und damit auch Dein zu versteuerndes Einkommen.
Hier eine Beispielrechnung zum besseren Verständnis:
Nutzt Du einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 35.000 Euro, werden davon monatlich 1 Prozent, also 350 Euro, versteuert. Diese Summe wird auf Dein Gehalt angerechnet, was bedeutet, dass Du Steuern auf 350 Euro „zusätzliches Einkommen“ zahlst. Doch das ist noch nicht alles: Für den Arbeitsweg fällt eine zusätzliche Steuer von 0,03 Prozent pro Kilometer an, die ebenfalls auf den Bruttolistenpreis gerechnet wird. Bei einem Arbeitsweg von 15 Kilometern bedeutet das: 15 x 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis – in unserem Beispiel also 157,50 Euro pro Monat. So wird die private Nutzung eines Firmenwagens inklusive Arbeitsweg steuerlich abgegolten.
Was bedeutet das für Dein Bruttoeinkommen?
Angenommen, Du verdienst 4.000 Euro brutto im Monat. Mit der 1-Prozent-Regelung (350 Euro) und der zusätzlichen Versteuerung für den Arbeitsweg (157,50 Euro) kommst Du auf ein zu versteuerndes Einkommen von 4.507,50 Euro. Dieser Betrag wird automatisch bei Deiner Lohnabrechnung berücksichtigt und steht auch in Deinem Lohnsteuerbescheid.