Stell Dir vor, Dein Firmenwagen macht nicht nur beim Fahren Spaß, sondern sorgt auch auf Deinem Konto für gute Laune! Mit der 0,5-Prozent-Regelung fährst Du Deinen E-Dienstwagen oder Plug-in-Hybrid privat deutlich günstiger als herkömmliche Verbrenner. Warum das so ist und wie die Regelung genau funktioniert? Find’s jetzt heraus und freu Dich auf extra CO₂-Ersparnis und satte Steuervergünstigungen.
Stell Dir vor, Dein Firmenwagen macht nicht nur beim Fahren Spaß, sondern sorgt auch auf Deinem Konto für gute Laune! Mit der 0,5-Prozent-Regelung fährst Du Deinen E-Dienstwagen oder Plug-in-Hybrid privat deutlich günstiger als herkömmliche Verbrenner. Warum das so ist und wie die Regelung genau funktioniert? Find’s jetzt heraus und freu Dich auf extra CO₂-Ersparnis und satte Steuervergünstigungen.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Du auch privat nutzen darfst, muss das als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden. Das bedeutet: Dein Auto ist zwar ein Firmenwagen, aber weil Du ihn auch privat nutzen kannst, betrachtet das Finanzamt diese Nutzung als Teil Deines zu versteuernden Einkommens. Hier greift normalerweise die 1-Prozent-Regelung, bei der monatlich 1 Prozent des Neuwagenpreises zu Deinem Gehalt hinzugerechnet wird. Das ist der Betrag, auf den Du dann Steuern zahlen musst.
Bei Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden gibt‘s jedoch eine steuerliche Vergünstigung, die als 0,5-Prozent-Regelung bekannt ist. Sie funktioniert ähnlich wie die 1-Prozent-Regel, allerdings wird hier nur die Hälfte des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Grundlage für die Berechnung verwendet. Für reine Elektroautos bis zu einem Listenpreis von 70.000 Euro werden sogar nur 0,25 Prozent des halbierten Bruttolistenpreises besteuert.
Angenommen, Dein E-Firmenauto hat einen Listenpreis von 60.000 Euro. Normalerweise müsstest Du nach der 1-Prozent-Regelung 600 Euro monatlich als geldwerten Vorteil versteuern. Mit der 0,5-Prozent-Regelung versteuerst Du aber nur 300 Euro. Das bedeutet, Dein steuerpflichtiges Einkommen steigt um 300 Euro anstelle von 600 Euro, wodurch Deine Steuerlast sinkt. So macht die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens nicht nur Spaß, sondern schont auch Dein Budget.
Mit der 0,5-Prozent-Regelung kannst Du ordentlich Steuern sparen, wenn Dein Firmen-Elektroauto oder Plug-in-Hybrid auch privat genutzt wird. Statt wie üblich 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, werden bei reinen Elektroautos und Plug-in-Hybriden nur 0,5 Prozent angesetzt. Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro gilt sogar die 0,25-Prozent-Regelung, bei der ein Viertel des halben Listenpreises als Bemessungsgrundlage dient.
Neben der Privatnutzung des Firmenwagens wird auch der Arbeitsweg versteuert. Für klassische Dienstwagen werden hier 0,03 Prozent pro Kilometer angesetzt – bei E-Autos dagegen nur 0,015 Prozent und bei Plug-in-Hybriden 0,015 oder 0,0075 Prozent pro Kilometer, abhängig von der Umweltleistung. Auf diesem Weg schonen E-Autos und Plug-in-Hybride nicht nur die Umwelt, sondern auch Deinen Geldbeutel!
Damit Du die 0,5-Prozent-Regel für Deinen Firmenwagen nutzen kannst, muss dieser einige Kriterien erfüllen. Die Regelung gilt nämlich nur für reine Elektroautos und für Plug-in-Hybride, die bestimmte Umweltanforderungen erfüllen: entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer.
Anstatt die pauschale 0,5-Prozent-Regelung zu nutzen, kannst Du Dich auch für ein Fahrtenbuch entscheiden. In diesem Fall notierst Du jede Fahrt, ob geschäftlich oder privat, und hältst die Kilometer detailliert fest. Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem dann, wenn Du den Firmenwagen nur selten für private Zwecke nutzt. So versteuerst Du nur die tatsächliche Privatnutzung – und das kann oft günstiger sein als die Pauschalregel.
Zahlst Du den Ladestrom für Deinen E-Firmenwagen selbst, kannst Du diese Kosten vom geldwerten Vorteil abziehen – aber nur, wenn Dein Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Auch hier kann Dir ein Fahrtenbuch helfen, weil es alle Fahrten und Ausgaben genau festhält. So hast Du jederzeit den Überblick über Deine Ausgaben und kannst sicherstellen, dass Du steuerlich nichts liegen lässt!
Wenn Du Deinen „Firmen-Stromer“ daheim auflädst, hast Du verschiedene Möglichkeiten, die Ladekosten korrekt abzurechnen. Hier die Optionen:
Separate Wallbox mit Stromzähler: Eine eigene Wallbox mit separatem Zähler erlaubt eine genaue Abrechnung der geladenen Kilowattstunden. Wichtig: Diese Wallbox darf ausschließlich für den Dienstwagen genutzt werden.
Wallbox mit Zugangskontrolle: Manche Wallboxen haben eine Zugangskontrolle per RFID-Chip. So lassen sich die Ladekosten für den Firmenwagen von anderen Ladevorgängen trennen.
Zwischenzähler für präzise Messungen: Ein Zwischenzähler, der zwischen Hauptzähler und Wallbox geschaltet wird, zeigt genau, wie viel Strom in Deinen Dienstwagen fließt.
Steuerfreie Pauschale: Die simpelste Lösung! Dein Arbeitgeber zahlt eine monatliche Pauschale für die Ladekosten. Wenn Du eine Lademöglichkeit oder Ladekarte vom Arbeitgeber hast, sind 30 Euro monatlich für Elektroautos und 15 Euro für Plug-in-Hybride steuerfrei. Falls Du zuhause ohne Arbeitgeber-Lademöglichkeit lädst, sind bis zu 70 Euro für E-Autos und 35 Euro für Plug-ins steuerfrei.
Die 0,5-Prozent-Regelung gilt für E-Autos und Plug-in-Hybride, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2030 angeschafft wurden. Plug-in-Hybride müssen bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie dürfen maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von 60 Kilometern (ab 2025: 80 Kilometer) erreichen. Reine Elektroautos sind noch günstiger dran – für sie gilt die 0,25-Prozent-Regelung, solange der Bruttolistenpreis bis zu 70.000 Euro beträgt. Liegt der Preis darüber, greift die 0,5-Prozent-Regel. (Stand: November 2024)
Wenn Du angestellt bist, brauchst Du Dich nicht selbst um die 0,5-Prozent-Versteuerung kümmern. Dein Arbeitgeber berechnet den geldwerten Vorteil und führt diesen direkt über die Lohnabrechnung ab. Falls Du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, gibst Du den geldwerten Vorteil für die private Nutzung in Deiner Gewinnermittlung an – entweder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Steuererklärung.
Wenn Du Deinen Elektro-Dienstwagen oder Plug-in-Hybrid auch privat nutzen und dabei Steuern sparen möchtest, ist die 0,5-Prozent-Regelung genau Dein Ding. Mit einem geringeren Prozentsatz als bei Verbrennern sparst Du auf den geldwerten Vorteil und fährst privat extra günstig. So kannst Du nicht nur Deine CO₂-Bilanz verbessern, sondern auch Dein monatliches Budget entlasten.
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