Den Firmenwagen auch privat nutzen? Klingt nach einer super Sache, aber: Das Finanzamt sieht private Fahrten als geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Die 1-Prozent-Regelung als bequeme Pauschallösung – oder das Fahrtenbuch, das zwar mehr Aufwand bedeutet, aber oft auch mehr Ersparnis bringt. Entscheidend ist, was für Dich günstiger ist – und dass Dein Fahrtenbuch den Anforderungen des Finanzamts entspricht.
Wenn Du einen Firmenwagen privat nutzt, hat das steuerliche Konsequenzen. Angestellte müssen jede private Fahrt als geldwerten Vorteil versteuern, Selbständige und Unternehmer:innen verbuchen sie als Entnahme – also als eine Art zusätzliches Einkommen. Um genau zu dokumentieren, wie oft der Firmenwagen geschäftlich und privat genutzt wird, gibt es das Fahrtenbuch.
Es zeigt dem Finanzamt, wie sich die Nutzung Deines Firmenwagens aufteilt:
Wichtig: Ohne Fahrtenbuch geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass Dein Firmenwagen auch privat genutzt wird – es sei denn, Du kannst nachweisen, dass das nicht der Fall ist. Das gilt übrigens auch für Leasingfahrzeuge: Nutzt Du Deinen geleasten Firmenwagen privat und möchtest die 1-Prozent-Regelung vermeiden, musst Du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.
Wer keine Lust auf das Führen eines Fahrtenbuchs hat, kann die 1 %-Regelung für Firmenwagen nutzen – eine bequeme, aber nicht immer günstige Lösung. Diese Methode vereinfacht die Steuerberechnung, indem der private Nutzungsanteil pauschal ermittelt wird.
Jeden Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises Deines Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert – unabhängig davon, wie viel das Auto tatsächlich gekostet hat. Für den Arbeitsweg wird pro Kilometer zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises berechnet. Das heißt: Je länger der Arbeitsweg, umso höher ist die steuerliche Belastung. Last but not least ist die 1 %-Regelung nur dann zulässig, wenn der Firmenwagen zu mindestens 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird. Andernfalls ist ein Fahrtenbuch Pflicht.
Die 1 %-Regelung lohnt sich vor allem dann, wenn Du den Firmenwagen häufig privat nutzt und Dir großen Verwaltungsaufwand sparen möchtest. Ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs jedoch hoch oder fährst Du es nur selten privat, kann das Fahrtenbuch finanziell sinnvoller sein.
Tipp: Am besten vergleichst Du beide Methoden mit einer Beispielrechnung. Oft ist es sinnvoll, im ersten Jahr ein Fahrtenbuch zu führen, um herauszufinden, welche Variante für Dich günstiger ist.
Ein Fahrtenbuch kann sich steuerlich richtig lohnen – vor allem, wenn Du Deinen Firmenwagen kaum privat nutzt. Denn statt einer pauschalen Besteuerung nach der 1 %-Regelung zahlst Du nur für die tatsächliche private Nutzung. Das kann Dir im Vergleich zur Pauschalregelung eine Menge Steuern sparen.
Diese Faktoren sprechen für ein Fahrtenbuch:
Kurz gesagt: Ein Fahrtenbuch lohnt sich besonders, wenn Du Deinen Firmenwagen selten privat nutzt oder die 1 %-Regelung aufgrund des hohen Bruttolistenpreises zu teuer wäre. Auch im Fuhrpark- und Flottenmanagement macht es Sinn, weil Unternehmen so die Nutzung ihrer Fahrzeuge transparent halten und steuerlich korrekt abrechnen können. Fährst Du viel privat oder hast einen günstigen Firmenwagen? Dann kann die 1 %-Regelung die einfachere und oft auch günstigere Lösung sein.
Damit Dein Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, müssen alle Fahrten lückenlos, korrekt und zeitnah dokumentiert sein. Dabei wird zwischen dienstlichen Fahrten, privaten Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Familienheimfahrten (bei einem Zweitwohnsitz) unterschieden – und je nach Art gelten unterschiedliche Vorgaben.
Für private Fahrten und Arbeitswege reicht es, das Datum, die gefahrene Strecke in Kilometern sowie den Kilometerstand zu notieren. Dienstfahrten erfordern jedoch detailliertere Angaben.
Pflichtangaben für betriebliche Fahrten sind:
Wichtig: Das Finanzamt prüft besonders genau den Zweck der Fahrt. Unklare oder ungenaue Eintragungen können dazu führen, dass das Fahrtenbuch abgelehnt wird. Zudem muss das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend geführt werden. Nachträgliche Änderungen, unvollständige Einträge oder verspätete Nachtragungen machen das Fahrtenbuch ungültig – und das kann bedeuten, dass automatisch die 1 %-Regelung angewendet wird.
Dafür gibt es keine vorgeschriebene Vorlage, aber das Finanzamt verlangt, dass das Fahrtenbuch fortlaufend, vollständig und manipulationssicher ist. Handschriftliche Fahrtenbücher werden akzeptiert, aber digitale Fahrtenbuch-Apps sind oft praktischer und werden vom Finanzamt anerkannt, wenn die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Excel-Tabellen oder Word-Dokumente sind nicht erlaubt, da sie nachträglich bearbeitet werden können.
Digitale Fahrtenbücher, z. B. als App oder fest installiertes Gerät im Auto, werden vom Finanzamt anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Wichtig: Nicht jede Fahrtenbuch-App erfüllt die steuerlichen Anforderungen. Achte darauf, dass sie GoBD-konform (unveränderbar, lückenlos, nachvollziehbar) ist und vom Finanzamt akzeptiert wird.
Ein handschriftliches Fahrtenbuch ist sicher und wird vom Finanzamt anerkannt – allerdings bedeutet es auch einen höheren Aufwand, da jede Fahrt manuell eingetragen werden muss. Elektronische Fahrtenbücher sparen Zeit und minimieren Fehler, sind aber nur dann eine verlässliche Lösung, wenn sie zertifiziert und GoBD-konform sind. Excel- oder Word-Dokumente sind keine Option, da sie leicht manipuliert werden können und vom Finanzamt nicht akzeptiert werden.
Tipp: Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, solltest Du eine zertifizierte App nutzen oder im ersten Jahr zusätzlich ein handschriftliches Fahrtenbuch führen. So hast Du einen verlässlichen Nachweis und bist bestens auf eine mögliche Steuerprüfung vorbereitet.
Ein Fahrtenbuch kann sich richtig lohnen – vor allem, wenn Du Deinen Firmenwagen kaum privat nutzt oder die 1 %-Regelung wegen eines hohen Bruttolistenpreises zu teuer wäre. Denn je weniger private Kilometer anfallen, desto günstiger kann die individuelle Versteuerung sein. Im Gegensatz dazu wird bei der 1 %-Regelung pauschal versteuert, unabhängig davon, wie oft das Auto tatsächlich privat genutzt wird. Allerdings bringt das Fahrtenbuch auch einen gewissen Aufwand mit sich: Jede Fahrt muss lückenlos und zeitnah dokumentiert werden. Ob handschriftlich oder digital – wichtig ist, dass es unveränderbar und vollständig bleibt. Wenn Du das beachtest, kannst Du ordentlich Steuern sparen.
Noch Fragen? Als erfahrener Profi im Gewerbeleasing unterstützen wir Dich mit all unserem Know-how, wenn’s um Dein Firmenauto geht. Unter unseren speziellen Angeboten für Gewerbekund:innen findest Du schnell und unkompliziert Dein passendes Firmenauto.