Dein Arbeitgeber stellt Dir einen Firmenwagen zur Verfügung, den Du auch privat nutzen darfst? Klingt erstmal super – schließlich sparst Du Dir so die Kosten für ein eigenes Auto! Doch Vorsicht: Das Finanzamt sieht diese Extra-Leistung als geldwerten Vorteil an, der versteuert werden muss. Genau hier kommt die 1-Prozent-Regelung ins Spiel. Sie ist die einfache Lösung für alle, die ihren Firmenwagen stressfrei und ohne komplizierte Nachweise privat nutzen möchten.
Dein Arbeitgeber stellt Dir einen Firmenwagen zur Verfügung, den Du auch privat nutzen darfst? Klingt erstmal super – schließlich sparst Du Dir so die Kosten für ein eigenes Auto! Doch Vorsicht: Das Finanzamt sieht diese Extra-Leistung als geldwerten Vorteil an, der versteuert werden muss. Genau hier kommt die 1-Prozent-Regelung ins Spiel. Sie ist die einfache Lösung für alle, die ihren Firmenwagen stressfrei und ohne komplizierte Nachweise privat nutzen möchten.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Du auch privat nutzen darfst, wird das steuerlich als geldwerter Vorteil betrachtet – das Unternehmen übernimmt schließlich die Fahrzeugkosten, die Du sonst selbst tragen müsstest. Und das wird mit der sogenannten 1-Prozent-Regelung versteuert: Das heißt, jeden Monat wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Autos zu Deinem Gehalt hinzugerechnet. Dadurch steigt Dein Bruttogehalt und damit auch Dein zu versteuerndes Einkommen.
Nutzt Du einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 35.000 Euro, werden davon monatlich 1 Prozent, also 350 Euro, versteuert. Diese Summe wird auf Dein Gehalt angerechnet, was bedeutet, dass Du Steuern auf 350 Euro „zusätzliches Einkommen“ zahlst. Doch das ist noch nicht alles: Für den Arbeitsweg fällt eine zusätzliche Steuer von 0,03 Prozent pro Kilometer an, die ebenfalls auf den Bruttolistenpreis gerechnet wird. Bei einem Arbeitsweg von 15 Kilometern bedeutet das: 15 x 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis – in unserem Beispiel also 157,50 Euro pro Monat. So wird die private Nutzung eines Firmenwagens inklusive Arbeitsweg steuerlich abgegolten.
Angenommen, Du verdienst 4.000 Euro brutto im Monat. Mit der 1-Prozent-Regelung (350 Euro) und der zusätzlichen Versteuerung für den Arbeitsweg (157,50 Euro) kommst Du auf ein zu versteuerndes Einkommen von 4.507,50 Euro. Dieser Betrag wird automatisch bei Deiner Lohnabrechnung berücksichtigt und steht auch in Deinem Lohnsteuerbescheid.
Jeden Monat wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises Deines Firmenwagens als zusätzliches Einkommen versteuert. Für Deinen Arbeitsweg kommen nochmal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfacher Strecke dazu. Berechnungsgrundlage ist immer der Bruttolistenpreis des Neuwagens – Rabatte oder Sonderausstattungen ändern daran nichts. Auch wenn Du einen Gebrauchtwagen als Firmenauto nutzt, bleibt die Berechnungsgrundlage der Neupreis.
Hier dokumentierst Du jeden Kilometer, den Du geschäftlich und privat fährst. Ein Fahrtenbuch kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Du den Firmenwagen wenig privat nutzt. So wird nur die tatsächliche Privatnutzung versteuert, was oft weniger kostet als die pauschale 1-Prozent-Regel.
Die 1-Prozent-Regelung kommt ins Spiel, sobald Dein Arbeitgeber Dir erlaubt, das Firmenauto auch privat zu nutzen und Du kein Fahrtenbuch führst. Hast Du Dich einmal für diese Methode entschieden, gilt sie in der Regel für das ganze Steuerjahr. Um zur Fahrtenbuchmethode zu wechseln, musst Du normalerweise bis zum nächsten Jahr oder einen Fahrzeugwechsel abwarten. Im Prinzip kannst Du die 1-Prozent-Regel für Firmenwagen unbegrenzt nutzen – nur bei Änderungen im Steuerrecht könnten für bestimmte Fahrzeuge wie Elektroautos neue Sonderregeln entstehen.
Ja, es gibt ein paar Tricks, wie Du bei der 1-Prozent-Regelung Steuern sparen kannst:
Als Angestellte:r musst Du Dich darum nicht kümmern, da Dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil direkt über die Lohnabrechnung abführt. Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in gehört der geldwerte Vorteil für die private Nutzung Deines Firmenwagens in Deine Gewinnermittlung – etwa in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der Gewinn-und-Verlustrechnung innerhalb der Steuererklärung.
Wenn Du selbstständig bist und Deinen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzt, kannst Du die 1-Prozent-Regel ebenfalls anwenden. Hier bestimmt das Verhältnis von privaten und geschäftlichen Fahrten, wie Dein Auto eingestuft wird:
Ja, aber für E-Autos gibt’s steuerliche Vorteile: Seit 2019 wird der geldwerte Vorteil bei Elektroautos und einigen Hybriden günstiger berechnet – mit niedrigeren Sätzen als bei der klassischen 1-Prozent-Regelung. Das macht die private Nutzung eines Elektro- oder Hybrid-Firmenwagens steuerlich attraktiv und senkt Deine Steuerlast spürbar.
Kurz gesagt: Die 1-Prozent-Regel ist Dein cleverer Shortcut für die Steuer beim Firmenwagen
Die 1-Prozent-Regel ist eine praktische und unkomplizierte Lösung für alle, die ihren Firmenwagen auch privat nutzen – egal ob Du angestellt oder selbstständig bist. Statt jeden Kilometer zu dokumentieren, versteuerst Du den geldwerten Vorteil ganz easy pauschal und sparst Dir damit das lästige Fahrtenbuch. Wenn Du Dein Dienstauto allerdings kaum privat fährst, kann ein Fahrtenbuch am Ende günstiger sein.
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