Cashback für den Arbeitsweg – wie geht denn sowas? Ob mit dem eigenen Auto, dem Firmenwagen, einem Elektroauto oder sogar mit den Öffentlichen – dank der Entfernungspauschale kannst Du die Fahrtkosten für Deinen Arbeitsweg steuerlich absetzen. Klingt nach kompliziertem Papierkram? Keine Sorge: Wir navigieren Dich smooth durch den Regeldschungel und zeigen, wie Du die Entfernungspauschale clever nutzt, um mehr bei der Steuer herauszuholen. Ka-ching!
Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, hilft Dir, bei der Steuer Geld zu sparen, wenn Du zur Arbeit pendelst. Denn: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als Werbungskosten und senken Dein zu versteuerndes Einkommen. Bei der Entfernungspauschale zählt die einfache Strecke zwischen Deinem Zuhause und Arbeitsplatz – für jeden Kilometer kannst Du 0,30 Euro absetzen, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro. Das Beste: Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob Du mit dem eigenen Auto, mit einer Fahrgemeinschaft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist.
Die Entfernungspauschale kannst Du bei der Steuererklärung nutzen, wenn Du regelmäßig zwischen Deiner Wohnung und Deinem Arbeitsplatz pendelst. Wichtig ist, dass Du dem Finanzamt Deine tatsächlichen Arbeitstage mitteilst. Um die Entfernungspauschale zu erhalten, trägst Du die Kilometeranzahl und Anzahl der Arbeitstage in Deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt rechnet dann automatisch Deine Werbungskosten aus und reduziert entsprechend Dein zu versteuerndes Einkommen. Ohne einen Nachweis werden Dir 230 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche anerkannt.
Übrigens: Selbst wenn keine Fahrtkosten anfallen, z. B. weil Du in einer Fahrgemeinschaft mitfährst, kannst Du die Pendlerpauschale nutzen. Und falls Du mal vergisst, die Entfernungspauschale in Deine Steuererklärung einzutragen, lässt sie sich sogar bis zu fünf Jahre rückwirkend ansetzen.
Die Entfernungspauschale wird pro Kilometer zwischen Deinem Zuhause und Deiner Arbeitsstelle berechnet. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke kannst Du 0,30 Euro von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 0,38 Euro pro Kilometer. Wichtig: Es zählen nur die Tage, an denen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Um die Pauschale zu berechnen, multiplizierst Du die Kilometeranzahl der einfachen Strecke mit der Pauschale und anschließend mit den Arbeitstagen. Wenn Du zum Beispiel an 220 Tagen im Jahr pendelst und die Strecke zehn Kilometer beträgt, ergibt sich eine Pauschale von 660 Euro (10 km x 0,30 Euro x 220 Tage).
Ja, die Entfernungspauschale funktioniert für Firmenwagen genauso wie für private PKWs, Fahrräder oder öffentliche Verkehrsmittel. Das heißt, Du kannst die täglichen Pendelkosten auch dann ansetzen, wenn Du einen Firmenwagen nutzt. Hier kommen allerdings noch der geldwerte Vorteil und die 1-Prozent-Regelung ins Spiel …
Wenn Du Deinen Firmenwagen privat nutzt, musst Du den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Hier greift die 1-Prozent-Regelung: Dabei wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos als geldwerter Vorteil auf Dein Einkommen aufgerechnet. Zusätzlich wird für den Arbeitsweg die sogenannte 0,03 Prozent-Regel pro Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeitsstätte berechnet.
Klingt kompliziert? Hier ein Rechenbeispiel, um die Sache zu vereinfachen: Bei einem Firmenwagen im Wert von 48.000 Euro und einer Strecke von zehn Kilometern zur Arbeit ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 144 Euro im Monat (48.000 Euro x 0,03 % x 10 km) bzw. 1.728 Euro im Jahr. Die Entfernungspauschale für dieselbe Strecke bei einer Fünf-Tage-Woche bringt im Vergleich 690 Euro an jährlichen Werbungskosten. Trotz des geldwerten Vorteils kann die Entfernungspauschale für Dich also eine attraktive Möglichkeit sein, Geld zu sparen.
Wenn Du Deinen Firmenwagen nur selten für Fahrten ins Büro nutzt, kannst Du die sogenannte 0,002 %-Regel anwenden. Hier wird der geldwerte Vorteil nur für die Tage berechnet, an denen Du tatsächlich ins Büro gefahren bist, und zwar mit 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Du versteuerst also nur die Tage, an denen Du wirklich ins Büro gefahren bist, und zahlst weniger, wenn Du seltener pendelst. Wichtig dabei: Du musst genau dokumentieren, wann und wie oft Du zur Arbeit gefahren bist, zum Beispiel in einem Fahrtenbuch.
Du hast eine zweite Wohnung an Deinem Arbeitsort und fährst regelmäßig nach Hause? Dann kannst Du die Entfernungspauschale auch für Deine Heimfahrten nutzen. Das Finanzamt erkennt normalerweise eine Fahrt pro Woche an und akzeptiert bis zu 46 Heimfahrten im Jahr. Sind Deine tatsächlichen Kosten höher, kann Dir ein Fahrtenbuch dabei helfen, die höheren Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen.
Na klar! Auch wenn Du umweltbewusst mit einem E-Auto zur Arbeit pendelst, kannst Du die Entfernungspauschale nutzen. Für E-Auto-Fahrer gibt’s sogar ein paar Extra-Vorteile, denn: Bei der privaten Nutzung eines elektrisch betriebenen Firmenwagens profitierst Du von einer günstigeren Besteuerung. Hier fällt der geldwerte Vorteil nämlich niedriger aus als bei Verbrennern. Anstatt ein Prozent des Bruttolistenpreises für die private Nutzung zu versteuern, liegt der Steuersatz bei E-Autos (bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro) nur bei 0,25 %. Hinzu kommen 0,03 % pro Kilometer für den Arbeitsweg – ähnlich wie bei einem Firmenwagen mit Verbrennungsmotor.
Du siehst: In den meisten Fällen kannst Du mit der Entfernungspauschale Steuern sparen – es gibt aber ein paar Ausnahmen. Wenn Dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Firmenwagens pauschal mit 15 Prozent versteuert, wird die Entfernungspauschale gekürzt. Das bedeutet, dass Du in diesem Fall weniger absetzen kannst. Auch im Homeoffice entfällt die Entfernungspauschale, da Du keine Fahrten zur Arbeit hast. Stattdessen kannst Du die Homeoffice-Pauschale nutzen, die aber nicht gleichzeitig mit der Entfernungspauschale angewendet werden darf. Sobald Du also von Zuhause aus arbeitest, zählt die Homeoffice-Pauschale.
In diesem Fall kannst Du beide Pauschalen nutzen – aber nicht an denselben Tagen. Für Homeoffice-Tage gilt die Homeoffice-Pauschale, und für Bürotage die Entfernungspauschale. Wichtig ist eine klare Auflistung der Tage: Das Finanzamt braucht eine Übersicht, wann Du ins Büro gefahren bist und wann Du Zuhause gearbeitet hast. Übrigens: Fürs Homeoffice kannst Du maximal 5 Euro pro Tag und bis zu 210 Tage im Jahr absetzen. An Bürotagen gilt dann die Entfernungspauschale für die einfache Strecke von Deinem Zuhause zum Arbeitsplatz.
Um die Entfernungspauschale für Deinen Firmenwagen geltend zu machen, musst Du dem Finanzamt die Anzahl der Tage nachweisen, an denen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Meist reicht dafür eine einfache Aufstellung der Arbeitstage. Ohne Nachweis werden pauschal 230 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche angesetzt. Führst Du ein Fahrtenbuch, kannst Du darin genau festhalten, wann und wie oft Du zur Arbeit gefahren bist. In der Steuererklärung trägst Du die Angaben zur Entfernungspauschale als Werbungskosten ein.
Ob mit dem eigenen Auto, dem Firmenwagen, einem Elektroauto oder den Öffis – die Entfernungspauschale bietet Dir als Pendler:in die Möglichkeit, Deine Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen und Dein zu versteuerndes Einkommen zu senken. Wichtig ist, dass Du die tatsächlichen Arbeitstage beim Finanzamt nachvollziehbar angibst und – wenn nötig – ein Fahrtenbuch führst.
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