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SonderleasingNobody’s perfect – aber Dein Neuwagen sollte es sein! Und falls doch mal ein Mangel auftaucht, bist Du nicht auf Dich allein gestellt. Die Neuwagengarantie und gesetzliche Gewährleistung sorgen dafür, dass Du vor teuren Reparaturen geschützt bist. Wie genau diese beiden Absicherungen funktionieren, wie lange sie gelten und worauf Du achten musst, schauen wir uns jetzt an.
Wer viel Geld in einen Neuwagen steckt, möchte sich keine Sorgen um teure Reparaturen machen. Genau dafür gibt’s die Neuwagengarantie! Damit sichert Dir der Hersteller zu, dass Dein Neuwagen frei von Mängeln ist und alles so funktioniert, wie es soll. Und falls doch mal ein Defekt auftaucht, bist Du abgesichert – natürlich ohne extra Kosten, solange Du die Bedingungen einhältst. Denn damit die Garantie auf Neuwagen nicht verfällt, verlangen viele Hersteller regelmäßige Inspektionen und den Einbau von Originalteilen. Wichtig: Die Garantie gilt direkt beim Hersteller, nicht beim Händler.
Deshalb bestimmt jeder Autohersteller selbst, wie lange die Garantie gilt und was genau abgedeckt ist. Häufig dabei sind zum Beispiel Motor, Getriebe oder Elektronik. Manche Hersteller bieten zusätzlich eine separate Garantie gegen Durchrostung oder Lackschäden an. Im Gegensatz dazu sind Verschleißteile wie Bremsbeläge, Reifen oder Scheibenwischer fast immer von der Neuwagengarantie ausgeschlossen.
Tipp: Bei Allane kannst Du das Sorglos-Paket „Wartung und Verschleiß“ ganz easy in Deine Leasingrate integrieren lassen. Dieses beinhaltet alle vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten sowie verschleißbedingte Reparaturen. So bleibst Du auf der sicheren Seite, wenn es um Verschleißteile bei Deinem Auto geht.
Das hängt ganz vom Hersteller ab. Die meisten Marken geben mindestens zwei Jahre Garantie auf Neuwagen – manche sogar deutlich mehr. Kia ist mit 7 Jahren Spitzenreiter, Hyundai und Mitsubishi bieten Dir 5 Jahre Garantie. Viele europäische Hersteller wie VW oder Audi bleiben bei den üblichen zwei Jahren, bieten Dir aber gegen Aufpreis sogenannte Anschlussgarantien an. Damit kannst Du die Absicherung freiwillig verlängern – allerdings unter bestimmten Bedingungen, etwa bei regelmäßiger Wartung in Vertragswerkstätten. Schau Dir die Garantiebedingungen Deines Wunschherstellers also genau an. Nicht alles ist automatisch abgedeckt – und eine kostenpflichtige Verlängerung lohnt sich vor allem, wenn Du Dein Auto lange behalten möchtest.
Hier siehst Du auf einen Blick, wie lange Dir die großen Autohersteller Garantie auf Neuwagen mit Verbrennungsmotor geben. So kannst Du direkt vergleichen, wie lange Du sorgenfrei unterwegs bist.
Hersteller | Garantielaufzeit** | Durchrostungs- und Lackgarantien |
|---|---|---|
Alfa Romeo | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 80 Monate, Lack: 3 Jahre |
Audi | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre |
BMW/Mini | Keine Garantie, aber auf 3 Jahre erweiterte Sachmängelhaftung ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre erweiterte Sachmängelhaftung |
Citroën | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 2 Jahre |
Neben der freiwilligen Herstellergarantie für Dein Auto hast Du noch ein wichtiges Backup: die gesetzliche Gewährleistung. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sichert Dich für zwei Jahre gegen Mängel am Fahrzeug ab, die schon beim Kauf vorhanden waren – selbst, wenn sie erst später auffallen. Das heißt: Dein Neuwagen muss bei Übergabe mängelfrei sein. Falls ein Mangel vorliegt, der nicht durch unsachgemäßes Fahren entstanden ist, muss der Händler diesen kostenlos beheben.
Die gesetzliche Gewährleistung greift automatisch, sobald Du Deinen Neuwagen übernimmst – und das 24 Monate lang. Sie sichert Dir zu, dass Dein Auto beim Kauf keine versteckten Mängel hat. Falls doch, hast Du Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug. Und das Beste: In den ersten zwölf Monaten bist Du besonders gut geschützt, denn in dieser Zeit muss der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an bestanden hat. Erst danach liegt es an Dir, nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist.
Wenn an Deinem Neuwagen ein Mangel festgestellt wird, muss der Händler ihn zunächst auf eigene Kosten reparieren oder Dir ein neues, fehlerfreies Auto liefern. Sollte der Mangel auch nach zwei Reparaturversuchen nicht behoben sein, darfst Du vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das gilt übrigens auch, wenn der Händler die Nachbesserung komplett verweigert. Bei besonders gravierenden und nicht behebbaren Mängeln kannst Du sogar verlangen, dass der Vertrag rückabgewickelt wird: Du gibst das Auto zurück und bekommst Dein Geld wieder.
Die gesetzliche Gewährleistung ist Pflicht für den Händler und sichert Dir automatisch zwei Jahre ab Übergabe zu, dass Dein Auto frei von Mängeln ist. Geht in dieser Zeit doch etwas kaputt, muss der Händler dafür geradestehen – vorausgesetzt, der Mangel war von Anfang an vorhanden. Die Neuwagengarantie kommt on top zur gesetzlichen Gewährleistung und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft – z. B. regelmäßige Wartungen oder die Verwendung von Originalteilen.
Kurz gesagt: Die gesetzliche Gewährleistung sichert Dich automatisch ab und verpflichtet den Händler. Die Garantie auf Neuwagen gibt’s freiwillig vom Hersteller obendrauf. So bist Du mit einem neuen Auto gleich doppelt abgesichert.
Ja, klar! Wenn Du einen Wagen online kaufst oder least, hast Du die gleichen Rechte wie beim klassischen Händler vor Ort. Das bedeutet: Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren gilt auch für Onlinekäufe – egal, ob Du ein Auto bar bezahlst, finanzierst oder least. Auch die Herstellergarantie fürs Auto bleibt Dir erhalten, inklusive aller Vorteile.
Viele kostenpflichtige Gebrauchtwagen-Garantien klingen auf den ersten Blick nach Rundum-Schutz – doch oft übernehmen sie nur einen Teil der Reparaturkosten, vor allem bei älteren Fahrzeugen oder hoher Laufleistung. Schau Dir die Bedingungen deshalb genau an und prüfe, ob sich die Zusatzgarantie für Dein gebrauchtes Auto wirklich noch lohnt.
Übrigens: Wenn Du einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufst (nicht von einer Privatperson), hast Du auch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung – mindestens ein Jahr lang. Sie greift, wenn Mängel schon beim Kauf vorhanden waren, auch wenn sie erst später sichtbar werden.
Mit der Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung bist Du bestens abgesichert, wenn bei Deinem neuen Auto Mängel auftreten, für die Du nichts kannst. Die Garantie auf Neuwagen deckt Material- und Herstellungsfehler ab – vorausgesetzt, Du hältst Dich an die Wartungsvorgaben des Herstellers. Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet den Händler, versteckte Mängel bis zwei Jahre nach Übergabe kostenlos zu beheben. So musst Du Dir keine Sorgen um teure Reparaturen machen und kannst Deinen neuen Flitzer einfach sorgenfrei genießen.
Gut für Dich: Bei Allane bekommst Du ausschließlich Neuwagen von einheimischen Händlern mit voller Herstellergarantie. Wir verzichten komplett auf EU-Importe, sodass Du immer die beste Qualität erhältst.
Cupra |
5 Jahre oder 150.000 km*, die ersten 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung |
Durchrostung: 6 bis 12 Jahre je nach Modell, Lack: 5 Jahre |
Dacia | 3 Jahre oder 100.000 km* | Durchrostung: 6 Jahre, Lack: 2 Jahre |
Fiat | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 7 Jahre, Lack: 2 Jahre |
Ford | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 2 Jahre |
Honda | 3 Jahre oder 100.000 km* | Durchrostung: 10 bis 12 Jahre je nach Bauteil, Lack: 3 Jahre |
Hyundai | Bis zu 5 Jahre je nach Modell und ohne Kilometerbegrenzung, Car-Audio-Gerät inkl. Navigation und Multimedia: 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: bis zu 12 Jahre je nach Modell, Lack: bis zu 5 Jahre je nach Modell |
Jaguar | 5 Jahre oder 150.000 km* | Durchrostung: 6 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Jeep | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 7 Jahre, Lack: 2 Jahre |
KIA | 7 Jahre oder 150.000 km*, Starterbatterie: 2 Jahre, Audio-, Entertainment- und Navigationssystem: 3 Jahre | Durchrostung: modellabhängig 7 bis 12 Jahre oder 150.000 km* Lack: 5 Jahre oder 150.000 km* |
Lancia | 2 Jahre ohne Kilometebegrenzung | Durchrostung: 8 Jahre, Lack: 2 Jahre |
Land-Rover | 5 Jahre oder 150.000 km* | Durchrostung: 6 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Lexus | 3 Jahre oder 100.000 km* | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Mazda | Ab Erstzulassung 01.03.2022: 6 Jahre oder 150.000 km** | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Mercedes | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: bis zu 30 Jahre |
Mitsubishi | 5 Jahre oder 100.000 km (die ersten 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung)* für die meisten Modelle, 3 Jahre: 12-V-Batterie (alle Modelle), Sauerstoffsensor (alle Modelle), Motor des Kondensatorgebläses (Pajero und L200), Einspritzdüse/Glühkerze (nur für Dieselmotor) | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 5 Jahre oder 100.000 km* (die ersten 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung) |
Nissan | 3 Jahre oder 100.000 km* | Durchrostung: 12 Jahre, Lack 3 Jahre |
Opel | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: bis zu 12 Jahre je nach Modell |
Peugeot | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 2 Jahre |
Porsche | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahr |
Renault | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: bis zu 12 Jahre je nach Modell, Lack: bis zu 3 Jahre je nach Modell |
Seat | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Škoda | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 10 bis 12 Jahre je nach Modell, Lack: 3 Jahre |
Smart | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 2 Jahre |
Subaru | 5 Jahre oder 160.000 km* | Durchrostung: bis zu 12 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Suzuki | 3 Jahre oder 100.000 km* | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Toyota | 3 Jahre oder 100.000 km* | Durchrostung: 12 Jahre bei den meisten Modellen, Lack: 3 Jahre bei den meisten Modellen |
VW | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre, Lack: 3 Jahre |
Volvo | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Durchrostung: 12 Jahre bei den meisten Modellen, Lack: 2 Jahre |
* Je nachdem, was zuerst erreicht wird.
** Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Stand: Juni 2024)