Die Rückfahrkamera existiert bereits seit den 1980er Jahren und wurde spätestens seit den 2000er Jahren auch hierzulande zunehmend in Fahrzeuge eingebaut. Hieraus entwickelte sich bald der Rückfahrassistent, wobei beide Systeme nicht zwingend identisch sind. Fest steht, dass der Rückfahrassistent gemäß EU Verordnung Nr. 2019/2144 seit Juli 2024 in allen in der EU neu zugelassenen Fahrzeugen vorhanden sein muss. Das System dient der Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern und damit Radfahrern und Fußgängern und lässt sich zudem mit diversen weiteren Assistenten kombinieren.
Eine Rückfahrkamera ist eine vergleichsweise einfache Technologie, die auch als Rückfahrsystem bekannt ist. Die Kamera befindet sich im Heck eines Fahrzeugs und überträgt von hier via Kabel oder kabellos Bilder auf ein Display, das zumeist in das Infotainment eingebunden wird. Teilweise finden sich vergleichbare Kameras auch in den Außenspiegeln – mit kleinen Monitoren, die im Innenraum unterhalb des Spiegels integriert sind. Zum Einsatz gelangt die Rückfahrkamera vor allem beim Einparken aber auch beim Rangieren in unübersichtlichen Situationen. Einen Mehrwert bietet die 360° Kamera, bei der durch einen Prozessor eine Rundum-Sicht errechnet wird und alle Hindernisse ins Blickfeld rücken. Der Vorteil liegt in der Vermeidung von Unfällen oder auch nur kleineren Sachschäden.
Ein Rückfahrassistent findet sich in weiter entwickelten Fahrzeugen und bei neueren Baujahren. Formal betrachtet, muss dieser nicht zwingend mit Kamera funktionieren, in der Praxis handelt es sich aber meist um eine Kombination aus Kamera und Ultraschallsensoren. Wann immer eine Kollision mit einem Hindernis droht, werden Warnsignale optisch und akustisch ausgegeben. Es existieren zudem Rückfahrassistenten, die automatisch Bremsen und so die Sicherheit erhöhen. Eine besondere Entwicklung besteht in Rückfahrassistenten, die bei langsamer Fahrt kontinuierlich die letzten 50 Meter erfassen und in der Lage sind, diese auf exakt demselben Weg rückwärts zu fahren.
Seit Juli 2022 gilt in der EU eine Rückfahrassist Pflicht für neue Fahrzeugtypen, ab Juli 2024 für alle Neuzulassungen als PKW in Klasse M1 oder leichtes Nutzfahrzeug N1. Die Pflicht betrifft Rückfahrassistenten, wobei diese nicht zwingend mit einer Rückfahrkamera versehen sein müssen. Sensoren reichen theoretisch aus, wobei die Kamera neben vielen anderen Systemen in den meisten Fahrzeugen verbaut ist. Die Offensive seitens der EU sieht vor, dass menschliches Versagen möglichst wenig Folgen hat, weshalb neben dem Rückfahrassistenten auch Müdigkeits und Aufmerksamkeitswarner, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent sowie ein aktiver Spurhalteassistent. Ebenfalls verpflichtend ist eine Black Box als Unfalldatenspeicher, zudem muss eine standardisierte Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre vorhanden sein.
Die Vorteile von Rückfahrassistenten sind enorm. In erster Linie handelt es sich um einen Schutz von Radfahrer:innen, Fußgänger:innen und Kindern vor Unfällen beim Rückwärtsfahren. Dies gilt in besonderem Maße für große Fahrzeuge wie Transporter oder SUV, aber natürlich auch für kleinere PKW. Neben der erhöhten Sicherheit sorgen Rückfahrassistenten auch für erhöhten Komfort, denn schließlich wird beim Einparken automatisch die Annäherung an andere Fahrzeuge angezeigt und meist akustisch vor Kollisionen gewarnt.
Das Zusammenwirken von Rückfahrkamera und Rückfahrassistent mit anderen Systemen ist problemlos möglich. Ein Beispiel sind Querverkehrswarner, die allerdings in der EU noch nicht verpflichtend sind, aber einen Mehrwert bei querendem Verkehr bietet, der nicht durch die Kamera allein erkannt wird. Ebenfalls lässt sich ein Rückfahrassistent mit einer Fußgänger:innen-Erkennung kombinieren und zudem mit dem Notbremsassistenten.

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