Die Spurverlassenswarnung wird im Englischen auch Lane Departure Warning (LDW) genannt und ist im Grunde eine Vorstufe zu einem Spurhalteassistenten oder auch dem Notfall-Spurhalteassistent. Entsprechend der Namensgebung warnt das System vor Verlassen der Fahrspur, was sowohl optisch als auch akustisch und haptisch geschehen kann. Ziel der Spurverlassenswarnung ist das Verhindern von Unfällen, die durch den gefürchteten Sekundenschlaf entstehen. Laut Statistiken ist Sekundenschlaf für 15 bis 40 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle verantwortlich und hat bereits rund ein Viertel aller Autofahrer:innen betroffen. Durch die Spurverlassenswarnung lassen sich Unfälle verhindern, weshalb das System seit Mitte 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge entsprechend EU-Verordnung 2019/2144 verpflichtend ist. Hierzu existierte eine Prognose, die eine Verhinderung von bis zu sieben Prozent aller relevanten Unfälle mit Personenschäden durch die Spurverlassenswarnung vorhersagt.
Wie der Name bereits sagt, warnt die Spurverlassenswarnung vor dem Verlassen der Fahrspur. Es handelt sich um ein reines Warnsystem, ohne Eingriff in den Straßenverkehr. Aus diesem Grund ist mancherorts auch von einem passiven Spurhalteassistenten die Rede. Erfunden wurde die Technologie bereits in den 1980er Jahren – das Patent stammt aus Großbritannien und dem Jahr 1989. Eingeführt wurden die ersten serienmäßigen Systeme in einem LKW von Mercedes-Benz im Jahr 2000, 2001 folgte mit dem Nissan Cima der erste Serien-PKW und schon bald handelte es sich um ein flächendeckend genutztes System. Seitens der Automobilhersteller erhalten die Systeme unterschiedliche Namen, sodass sowohl vom Lane Departure Alert (Toyota) als auch vom der Lane Departure Warning (BMW) die Rede ist.
Technisch funktioniert die Spurverlassenswarnung, indem eine oder mehrere Kameras an der Frontscheibe befestigt werden. In manchen Fällen handelt es sich um so genannte Multifunktionskameras, die bereits die Fähigkeit zur Bildverarbeitung sowie Künstliche Intelligenz (KI) integriert haben. Ist dies nicht der Fall, bedarf es noch einer Software, die die Bildverarbeitung übernimmt, zum Teil wird auch das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) genutzt.
Die Kamera erkennt die Fahrbahnmarkierung und kann somit deren Überfahren registrieren. Registriert werden sowohl gemalte Markierungen als auch Leitplanken oder -pfosten. Möglich ist dies – je nach Sichtverhältnissen – bis zu einer Entfernung von 100 Meter. Die Sichtverhältnisse spielen jedoch eine entscheidende Rolle, denn sowohl Regen als auch Nebel und Schnee sowie ein ungünstiger Sonnenstand aber auch Baustellen mit veränderten Markierungen vermindern die Funktionalität der Systeme. Auch arbeiten die Systeme in der Regel . Der Grund für diese Einschränkung liegt in den ohnehin häufigen Verlassen der Fahrspur im Stadtverkehr. Ebenfalls springt die Spurverlassenswarnung nicht an, wenn zuvor der Blinker gesetzt wurde.
Verlässt ein Fahrzeug die Fahrspur, macht sich die Spurverlassenswarnung auf unterschiedliche Weise bemerkbar. Teilweise handelt es sich um optisches Feedback mit Anzeige im Head-Up-Display oder auch im Kombiinstrument. Es existieren aber auch Ausführungen mit akustischem Feedback als Warnton oder Sprache oder haptisches Feedback durch Vibration und Rütteln am Lenkrad.
Zum automatischen Halten eines Fahrzeugs in der Spur bedarf es einer Weiterentwicklung der Spurverlassenswarnung. Die Rede ist von einem aktiven Spurhalteassistenten mit Lenkeingriff, wobei die Lenkkraft durch eigenes Lenken überwunden werden kann. Auch muss ein aktiver Spurhalter durch Sensoren erkennen, ob seitens der Fahrer:innen aktiv ins Geschehen eingegriffen wird oder nicht. Möglich ist auch die Kombination aus der Spurverlassenswarnung, Spurhalter sowie Abstandsregeltempomat und Stauassistent in Hinführung auf autonomes Fahren.
In der EU ist die Spurverlassenswarnung als aktiver Notfall-Spurhalteassistent für Fahrzeuge mit neuer Typzulassung ab Mitte 2022 vorgeschrieben, ab Mitte 2024 generell für alle neu zugelassenen Autos. Entsprechend reicht das reine Warnen nicht aus, sondern das System muss auch aktiv durch einen Lenkimpuls eingreifen. Ebenfalls Teil des Gesetzes ist die Aktivierung des Systems nach jedem Neustart des Fahrzeugs, wobei auch eine Abschaltung möglich ist. Dauerhaftes Abschalten ist wiederum nicht erlaubt.

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