Autonomes Fahren ist seit einigen Jahrzehnten eine Vision, der zahlreiche Automobilhersteller folgen. Bereits jetzt können Fahrer:innen kurzzeitig die Hände vom Lenkrad nehmen und sogar ein Buch lesen und doch ermöglicht die Gesetzeslage in Deutschland lediglich die Möglichkeit zum assistierten und automatisierten Fahren und noch nicht zum komplett autonomen Fahren. Bis komplett autonom fahrende Autos auf den Straßen zu sehen sind, kann es somit noch eine Zeit dauern, doch in den USA haben Unternehmen wie Waymo und Tesla, in China Baidu bereits vorgemacht, wie selbstfahrende Autos ohne Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr mitfahren. Auf deutschen Straßen ist für Level 5 mit vollständiger Autonomie eine Erweiterung des Straßenverkehrsgesetzes vonnöten und die ist noch nicht in Sicht.
Vereinfacht gesprochen, bedeutet autonomes Fahren, dass seitens der Fahrer:innen keinerlei aktive Eingriffe vonnöten sind. Die autonomen Fahrzeuge, die bereits jetzt in den USA unterwegs sind, werden nicht von einem menschlichem Fahrer gesteuert und dürfen seit 2023 in einer wachsenden Zahl von Städten wie San Francisco, Phoenix, Austin / Texas sowie dem Silicon Valley und Los Angeles fahren.
Unterschieden werden beim autonomen Fahren Level, die den Grad der Automatisierung ausdrücken. Die Stufen sind international anerkannt und wurden von der Society of Automotive Engineers, dem heutigen SAE International festgelegt. Die zugrundeliegende Norm nennt sich SAE J3016 und arbeitet in fünf Stufen oder Levels.
Wer heute in ein einfaches Fahrzeug ohne viele Assistenten steigt, erlebt allenfalls assistiertes Fahren oder muss alles in Eigenregie steuern. Systeme wie ein ABS oder ESP gelten noch nicht als assistiertes Fahren und gehören somit auf Level 0. Anders sieht dies bei Spurhalteassistent oder auch einem Tempomat aus, doch auch in diesem Fall sind die Fahrer:innen in vollem Umfang mit dem Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung beschäftigt und müssen permanent die Hände am Steuer haben (Level 1).
Teilautomatisiertes Fahren bedeutet, dass ein Assistent das Steuer übernehmen kann, jedoch seitens der Fahrer:innen stets die Möglichkeit zum Eingreifen vorhanden sein muss. , und wird , was beispielsweise durch die Kombination aus einem und ermöglicht wird. Der Drive Pilot von Mercedes Benz ist ein Beispiel hierfür, kann aber auch schon auf Level 3 arbeiten.
Level 3 ist Anfang 2026 die Funktionalität des Drive Pilot von Mercedes Benz in Fahrzeugen der S-Klasse oder im EQS. Es handelt sich dabei um hochautomatisiertes Fahren, bei dem das Auto sowohl beschleunigt, lenkt und bremst als auch auf den Straßenverkehr reagiert. Seitens der Fahrer:innen ist auch ein kurzes Abwenden von der Fahrbahn, beispielsweise um eine Nachricht zu lesen oder eine Route zu planen, erlaubt. Autonomes Fahren in Deutschland ist zum Teil auf Level 3 zulässig, muss dabei aber bestimmten Anforderungen genügen. Hierzu gehört, dass die Person hinter dem Lenkrad offiziell Fahrzeugführer:in bleibt. Erlaubt ist hochautomatisiertes Fahren seit Juni 2017, wobei ursprünglich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h definiert wurde, die mittlerweile auf 95 km/h angehoben wurde. Diskutiert wird bereits eine Ausweitung bis zu Tempo 130 km/h, die aber bislang nicht erfolgt ist.
Auch vollautomatisiertes Fahren gemäß Level 4 ist in Deutschland erlaubt, allerdings nur mit technischer Aufsicht und in zuvor festgelegten Bereichen und somit nicht im allgemeinen Straßenverkehr. Beschlossen wurde die Regelung im Jahr 2021, wobei bislang kein Automobilhersteller serienreife Modelle zur Genehmigung vorgelegt hat. Beispiele für vollautomatisiertes Fahren in Deutschland ist das Projekt Moia von Volkswagen mit Testgebieten in Hamburg und Berlin. Ein Sicherheitsfahrer muss jedoch immer an Bord der Fahrzeuge vom Typ ID.Buzz sein. Geplant ist eine Zulassung für Level 4 in Deutschland für Ende 2026. In den USA und China ist diese bereits erfolgt.
Bei Fahrzeugen, die auf Level 5 autonom Fahren sind keine Fahrer:innen mehr vonnöten und auch Lenkrad, Pedale und alle weiteren Schnittstellen können entfallen. Ein derartig ausgestattetes Fahrzeug wäre immer verfügbar, wurde jedoch bis dato nur als Prototyp gebaut. Prognosen gehen davon aus, dass Fahrzeuge auf Level 5 in den 2030er Jahren allmählich entwickelt werden. Es existieren jedoch noch einige Hürden, sowohl gesetzlicher Natur als auch hinsichtlich möglicherweise widriger Wetterbedingungen oder unübersichtlicher Situationen, beispielsweise in Baustellen. Level 5 bedeutet komplett fahrerloses Fahren.

Level 5 - autonomes Fahren ohne Einschränkungen
Autonomes Fahren in Deutschland blickt auf eine lange Geschichte zurück. In den Jahren zwischen 1986 und 1994 wurde das EUREKA-PROMETHEUS-Projekt zur Optimierung der Effizienz, Umweltverträglichkeit und Sicherheit im Straßenverkehr ins Leben gerufen und betrieb Grundlagenforschung im Bereich autonomen Fahrens, aus der verschiedene Assistenzsysteme hervorgingen. Auch an Universitäten wie der TU Braunschweig oder der FU Berlin fanden in den 2010er Jahren Projekte statt und natürlich forschten und forschen auch Hersteller wie Mercedes Benz, Volkswagen und BMW sowie Zulieferer wie Bosch an der Vision autonomen Fahrens. Im niederbayerischen Bad Birnbach wurde zwischen 2017 und 2024 ein autonomer Bus eingesetzt und auch München plant ab 2026 autonome Busse auf Level 4.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht unter §§ 1a–1c bereits seit 2017 den Betrieb autonomer Fahrzeuge auf Level 3 vor. Für Level 4 und 5 existieren ebenfalls Grundlagen, allerdings wurden bislang keinerlei Genehmigungen für den öffentlichen Straßenverkehr erteilt. Auch die Genehmigungen für Level 3 sind an strenge Auflagen gebunden. Vorhanden sein muss ein Datenspeicher, der bei Unfällen bei der Klärung der Haftungsfrage hilft, zudem müssen Fahrer:innen hinter dem Steuer sitzen bleiben. 2021 kam das Gesetz über autonomes Fahren auf Level 4, jedoch nur in festgelegten Betriebsbereichen, auf ausgewählten Straßen oder in Testgebieten und mitsamt technischer Aufsicht, die auch eingreifen kann.
In Deutschland ist autonomes Fahren lediglich im Rahmen von Drive Pilot von Mercedes Benz auf Level 3 möglich und das auch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 95 km/h. Eine flächendeckende Erlaubnis liegt lediglich für automatisiertes Fahren auf Level 2 und die Nutzung entsprechender Assistenten vor.
Der Unterschied zwischen assistiertem, automatisiertem und autonomem Fahren wird seitens der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) vorgenommen. Assistiertes und automatisiertes Fahren ist heute bereits Realität und meint das Vorhandensein von Assistenzsystemen für die Lenkung, Bremsen, Beschleunigung oder auch Beleuchtung, bei denen allerdings durchweg eine Fahrer:in an Bord sein muss. Assistiertes Fahren bedeutet dabei, dass der Verkehr stets im Blick behalten werden muss und jederzeit ein menschlicher Eingriff möglich ist. Beim automatisierten Fahren dürfen sich Fahrer:innen auch kurzzeitig vom Verkehrsgeschehen abwenden, allerdings im Notfall oder nach Benachrichtigung durch das System wieder eingreifen. Autonomes Fahren geht eine Stufe weiter und entlässt die Fahrer:innen aus der Verantwortung bzw. sorgt für die Bewegung eines Fahrzeugs ohne eine Person am Steuer.
Mittlerweile bieten eine Reihe von Herstellern Stufen autonomen Fahrens an. Mercedes Benz gilt hierzulande als Vorreiter und hat mit dem Drive Pilot bereits Level 3 im EQS und der S-Klasse erreicht. BMW und Volkswagen bieten ebenfalls entsprechende Systeme, die jedoch Stand 2026 noch nicht so ausgereift sind. Level 2 wird zudem von Tesla, Honda und Nissan erreicht, während das Robotertaxi Waymo in den USA und das Baidu in China auch schon Level 4 beherrschen.
Autonomes Fahren bietet eine Reihe von Vorteilen, geht aber auch mit Herausforderungen für Fahrer:innen aber vor allem für die Gesellschaft einher.
Vorteile | Herausforderungen |
Komfort, da nicht selber gefahren werden muss | Überwachung, da die Fahrdaten stets gespeichert werden |
Höhere Effizienz durch vernetztes Fahren | Technische Einschränkungen bei Schnee, Regen oder Nebel |
Fahren ist auch ohne Führerschein möglich | Haftungsfragen bei Unfällen |
Umweltfreundlichkeit durch optimierte Fahrweise | Probleme der Akzeptanz, da die Technologie neu ist und Kontrollverlust mit sich bringt |
Mehr Sicherheit dank Fehlervermeidung | Wegfall von Arbeitsplätzen für Berufs-Fahrer:innen |
Zeitgewinn, da während der Fahrt andere Arbeiten erledigt werden können | Höhere Kosten für Kauf und Wartung |
FAQ

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